Dein Führerschein

Klassen: A, A2, A1, AM und B196

Fahrschule Thomas-Wäsnig     in Geislingen – Lonsee – Böhmenkirch – Amstetten

Klasse A

Beinhaltete Klassen: A2, A1, AM
Mindestalter: ab 20 Jahre

Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung.

Es ist das Mitführen eines Beiwagens erlaubt.
Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich,
ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig.

Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW gefahren werden.
Klasse entspricht der ehemaligen Führerscheinklasse A unbeschränkt – alles wie vor dem 19.01.2013.

Klasse A2

Beinhaltete Klassen: A1, AM
Mindestalter: ab 18 Jahre

Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen von Motorrädern bis 35kW und bis zu 0,2kW/kg.
Um die neue Führerscheinklasse A zu erhalten müssen mindestens 2 Jahre Fahrpraxis dieser Klasse absolviert oder das 24. Lebensjahr vollendet sein.

Klasse A1

Beinhaltete Klassen: AM
Mindestalter: ab 16 Jahre

Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben.
Zudem wird die Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht festgesetzt.

Beim dreirädrigen Kraftfahrzeug beträgt die maximale Leistung 15 kW.
Die bislang geltende Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16 und 17 jährige fällt weg.

Klasse AM

Beinhaltete Klassen: Keine
Mindestalter: ab 15 Jahre

Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird.

Fahrzeuge, welche gefahren werden dürfen (50 ccm):
Moped, Roller, Kleinkrafträder, Fahrräder mit E-Motor, leichte Quads.

Klasse B196

Mindestalter: ab 25 Jahre

Für die Fahrerlaubnis Klasse B ist die nationale Schlüsselzahl 196 eingeführt worden.
Sie erlaubt, Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm3, einer Motorleistung bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg zu führen.

Voraussetzung:
mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, mindestens 25 Jahre alt und Absolvierung einer Fahrerschulung im Umfang von 4 Doppelstunden Theorie und 10 Praxisfahrstunden.

Es muss keine theoretische oder praktische Prüfung abgelegt werden.

Die Schlüsselzahl gilt nur im Inland und stellt keine Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 dar.
Eine Aufstiegsausbildung und -prüfung zur Klasse A2 ist also nicht möglich.