Dein Führerschein

Klassen: C1, C1E, C und CE

Fahrschule Thomas-Wäsnig     in Geislingen – Lonsee – Böhmenkirch – Amstetten

Klasse C1

Voraussetzung: Klasse B

Befristung: Klasse C1 ist grundsätzlich bis zur Vollendung
des 50. Lebensjahres gültig. Danach wird sie nur noch für jeweils
weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
(Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Beinhaltete Klassen: Keine

Mindestalter: ab 18 Jahre (Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)
Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage
einer Gesundheitsuntersuchung und einer
augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

Alle Kraftfahrzeuge mit einer zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
aber nicht mehr als 7500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung
von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Klasse C1E

Voraussetzung: Klasse C1

Befristung: Klasse C1E ist grundsätzlich bis zur Vollendung
des 50. Lebensjahres gültig. Danach wird sie nur noch für jeweils
weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
(Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Beinhaltete Klassen: Klasse BE

Mindestalter: ab 18 Jahre (Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)

Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage
einer Gesundheitsuntersuchung und einer
augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse
von mehr als 3500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination
von nicht mehr als 12000 kg
(bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM
des Anhängers größer 750 kg war)

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger
Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässiger
Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

Klasse C

Voraussetzung: Klasse B

Befristung: Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt;
danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage
einer positiven Eignungsuntersuchung
(Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Beinhaltete Klassen: Klasse C1

Mindestalter: ab 21 Jahre

Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage
einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden:


a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
b) für Personen während oder nach Abschlusseiner Berufsausbildung nach

  1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
    „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
    „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
  3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf,
    in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum
    Führen von Kraftfahrzeugen auf
    öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit einer zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr
als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Klasse CE

Voraussetzung: Klasse C

Befristung: Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt;
danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage
einer positiven Eignungsuntersuchung
(Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Beinhaltete Klassen: Klassen BE, C1E und T

Mindestalter: ab 21 Jahre

Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage
einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen
Untersuchung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden:

a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

  1.  dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
    „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
    „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
  3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf,
    in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum
    Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit
einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg