Ich wurde geblitzt. Was nun?

Innerorts gilt folgendes:
unter 21 km/h gibt es noch ein Bußgeld, ab 21 km/h wird es in der Probezeit kritisch.
Hier droht dann eine Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und ein ASF-Seminar.
Solltest du bereits aus der Probezeit sein, gilt die normale Bußgeldtabelle.

Außerorts gilt folgendes:
unter 21 km/h gibt es noch ein Bußgeld, ab 21 km/h wird es in der Probezeit kritisch.
Hier droht dann eine Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und ein ASF-Seminar.
Solltest du bereits aus der Probezeit sein, gilt die normale Bußgeldtabelle.

Ich bin zu dicht aufgefahren. Was nun?

In der Probezeit gilt folgendes:
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 und der Abstand
betrug weniger als 5/10 des Wertes »halber Tacho«.
Ab hier droht eine Probezeitverlängerung und ein ASF-Seminar.
Mindertaten geben i.d.R. nur Bußgeld. Auch in der Probezeit.

Man muss den Tachowert des Fahrzeuges halbieren (5/10) und erhält so den Abstand, der eingehalten werden muss. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wären das 50 Meter. Als Anhaltspunkt kann man die Leitpfosten auf Autobahnen nutzen, denn sie besitzen die genannte Distanz meist.

Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes mag für einige Fahrer eine Banalität sein, allerdings kann auch ein Verstoß gegen die Einhaltung des Sicherheitsabstands gefährlich werden. Häufig kommt es zu Auffahrunfällen, wenn plötzlich das vorausfahrende Fahrzeug seine Geschwindigkeit reduziert!

Ich habe die Vorfahrt nicht beachtet / Ich bin über Rot gefahren. Was nun?

Generell wird ein Vorfahrtsverstoß nicht hart bestraft, außer man gefährdet andere Verkehrsteilnehmer oder
es kommt zu einem Unfall / zu einem Personenschaden.

Dann gilt: Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung: 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt.
Solltest du dich noch in der Probezeit befinden, kommt eine verlängerte Probezeit und ein ASF Seminar auf dich zu.

Beim Rotlichtverstoß gilt folgendes:
Egal ob und wie man über Rot fährt…
…in der Probezeit wird dieses verlängert und man muss ein ASF Seminar besuchen.
Über die verschiedenen Rotlichtverstöße kann man sich im Bußgeldkatalog erkundigen.

Alkohol & Drogen am Steuer:

Finger weg von Alkohol und Drogen, wenn du in der Probezeit bist!
Es gilt die 0,0 Promillegrenze.
Von Drogen braucht man gar nicht erst reden. Dies sollte jedem einleuchten!

In beiden Fällen kommt in der Probezeit ein Fahrverbot, Probezeitverlängerung & eine Nachschulung
auf den Fahrer zu.

Außerhalb der Probezeit kann man bis zu 0,5 Promille im Blut haben,
außer man fährt nicht mehr verkehrstüchtig, fällt im Straßenverkehr auf, oder baut einen Unfall.

Bei Drogen sieht es auch außerhalb der Probezeit folgendermaßen aus:
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal: 500 Euro Strafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Strafrechtliche Konsequenzen bei Gefährdung etc. sind nicht mit inbegriffen.

Ich habe falsch überholt oder andere dabei gefährdet. Was nun?

Überholt trotz Überholverbot, Außerorts rechts überholt oder an einer unübersichtlichen / unklaren Stelle überholt?
Hier droht bei allen fällen die Verlängerung der Probezeit und ein AFS Seminar / eine Nachschulung.