Warum sollte ich bereits mit 17 am BF17 teilnehmen?

Die Ausbildung in der Fahrschule legt den Grundstein für sicheres Autofahren. Allerdings verunglücken Fahranfänger häufig kurz nachdem sie ihre Führerscheinprüfung abgelegt haben. Für sie bietet das Begleitete Fahren die Möglichkeit nach der Ausbildung bis zu zwölf Monate in Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen weiter zu üben. Die Praxis zeigt, dass Jugendliche begleitet ein Mehrfaches an Kilometern zurücklegen als während der Ausbildung in der Fahrschule. Und die Wissenschaft belegt: Anschließend ist ihr Unfallrisiko beim selbstständigen Fahren deutlich niedriger als ohne das vorherige Begleitete Fahren.

Wann beginnt die Probezeit für das BF17 und wie lange dauert diese?

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis,
also mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung.

Nach Ausstellung des Führerscheins (auch BF17) hält die Probezeit 2 Jahre an.

Ab wann darf ich mit der Fahrausbildung beginnen?
Die Fahrausbildung darf mit 16 ½ Jahren begonnen werden.
Entstehen durch das B17 zusätzliche Kosten?

Ja, die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung für den jungen Fahrer und die Auskunft aus dem
Verkehrszentralregister (Punktestand) für jede Begleitperson verursachen geringfügige zusätzliche
Kosten im Vergleich zum Führerscheinerwerb ab 18 Jahren. Die Höhe dieser Gebühren ist von Ort zu Ort
unterschiedlich. Entsprechende Informationen finden sich meist auf der Internetseite der Führerscheinstelle.

Wie viele Begleiter darf ich benennen?

Die Zahl der Begleiter ist nicht begrenzt. Meistens werden zwei Begleitpersonen benannt.
Aber je mehr Begleiter auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden,
umso mehr Gelegenheiten zum Begleiteten Fahren hast du!

Wo kann ich einen Antrag auf BF17 stellen?

Anträge können bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts gestellt werden. Die Eltern
beziehungsweise die gesetzlichen Vertreter müssen dem Begleiteten Fahren ebenso zustimmen,
wie die Begleiter, die auf der Prüfungsbescheinigung benannt werden.

Generell reichen wir den Antrag für euch ein.

Darf ich beim BF17 den Motorradführerschein (A2) gleich mitmachen?

Nein. Die Fahrausbildung zum Motorradführerschein der Klasse A2
darf erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden.
Alternativ gibt es die Fahrerlaubnis der Klasse A1 für Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum.
Für diese Klasse kann die Fahrausbildung mit 15 ½ Jahren begonnen werden.
Das Fahren ist ab 16 Jahren erlaubt.

Darf ich Fahrzeuge der Klassen AM und L ohne Begleitung fahren?

Ja, da das erforderliche Mindestalter von 16 Jahren für diese drei Klassen bereits erreicht ist. Es müssen
jedoch die Prüfungsbescheinigung und ein Ausweis mitgeführt werden.

Wann komme ich als Begleiter in Frage?

Grundsätzlich kommt jeder als Begleiter in Frage, der mindestens 30 Jahre alt ist,
seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung den Führerschein Klasse B besitzt
und nicht mehr als einen Punkte im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014) bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) hat.
Zudem gilt für die Begleitperson die 0,5-Promille-Grenze
und sie darf nicht unter Drogeneinfluss stehen!

Hat ein Begleiter denn besondere Aufgaben?

Die Begleitperson zeichnet sich durch ihre langjährige Fahrerfahrung aus.
Durch ihre Anwesenheit soll sich der Fahranfänger sicherer fühlen.
Der Begleiter steht dem Fahrer als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Er beobachtet aufmerksam den Verkehr, unterstützt den Fahranfänger gegebenenfalls durch
Kommentare und gibt ihm – zum Beispiel am Ende der Fahrt – ein Feedback zu seinem Fahrverhalten. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion und sie darf nicht in das Fahren eingreifen.

Haftet der Fahrer oder ich als Begleiter im Schadensfall?
Im Schadensfall wird der minderjährige Fahranfänger haftungsrechtlich wie ein volljähriger Fahrer behandelt! Der Begleiter kann in der Regel für falsche Ratschläge nicht haftbar gemacht werden.